Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Wir führen unsere Praxis als Terminpraxis und bitten Sie daher möglichst um telefonische Terminvereinbarung. In dringenden Fällen werden wir Sie in eine der sogenannten täglichen Notfallsprechstunden bestellen, bitten aber hier um Geduld, wenn die Wartezeit etwas länger und die Zeit beim Arzt dafür etwas kürzer ausfällt. In diesen Sprechstunden besteht keine Möglichkeit, grundsätzliche gesundheitliche Themen oder schon länger bestehende Beschwerden ausführlich zu besprechen, sondern es geht um akute Probleme, die einer schnellen Lösung bedürfen. Für Termine wie Checkups, homöopathische Anamnesen, psychotherapeutische Vorgespräche, reisemedizinische Beratungen, länger bestehende gesundheitliche Störungen und alles andere, was nicht sofortiger Behandlung bedarf, sollten Sie mindesten eine bis vier Wochen Vorlaufzeit einplanen (vor Tropenreisen mindestens zwei Monate vorher Termin vereinbaren wegen möglicherweise notwendiger Impfabstände).

 

 

Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten

Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.

 

Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:

  1. Praxisgebühr bei Überweisungen
    Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr bezahlen.
  2. Quartalsübergreifende Praxisgebühren
    Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Praxisgebühr mehrfach zu entrichten.
  3. Befreiung von der Praxisgebühr
    Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
  4. Bei Inanspruchnahme des ärztlichen Notfalldienst ist die Praxisgebühr einmalig im Quartal zusätzlich zu entrichten.

 

Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
hausärztlicher Vermittlungsdienst nachts, am Wochende und Feiertags 01805-19292320